2. Der Slogan, mit dem sie auf den Plakaten zur Europawahl werben, ist "Denkt selbst!".
Welche Aussage versteckt sich dahinter? (-horn-)
"Dass man Dinge hinterfragen sollte und sich selbst informieren muss. Schliesslich war dies noch nie so einfach wie heute mit dem Internet. Früher konnte man nie sicher sein, ob man in Fernsehen oder Radio nicht nur die herrschende Meinung empfangen hat, heute ist es viel leichter an alle Infos zu kommen, allerdings auch aufwändig, sich daraus ein eigenes Bild zu machen.
Wer dazu bereit ist, bereichert aus unserer Sicht die Demokratie und die Gesellschaft. Außerdem ist es natürlich ein Seitenhieb auf die oft dümmlichen Parolen auf den Plakaten der anderen Parteien."
(j.seipenbusch)
3. Die Zielrichtung Ihrer Partei ist speziel auf digitale Themen zugeschnitten, wie sollen andere Themen abseits davon angegangen werden? (-horn-)
"Unsere Themen sind eher auf die Informationsgesellschaft zugeschnitten und in der Leben wir alle bereits jetzt, bzw. der Übergang dahin findet unaufhaltbar statt. Die Themen sind so digital wie das Leben es inwzischen oft ist. Bürgerrechte sollten doch keinem Digitalisierungsverlust unterliegen, oder?
Wir versuchen, den Wandel zur Informationsgesellschaft politisch zu gestalten. Sicher gibt es auch Themen, die unabhängig davon politisch existieren, aber es gibt fast kein Thema, das nicht auch einen Aspekt hätte, der in unser Feld hineinragt. Wir nähern uns anderen Themen also von dieser Richtung aus und versuchen aus unseren Grundsätzen dazu Standpunkte abzuleiten, ohne dass wir geneigt sind, neue Grundsätze hinzuzunehmen. Insbesondere wollen wir keine ideologisch geprägte Politik machen."
(j.seipenbusch)
3.a Sie schreiben sich "Informationelle Selbstbestimmung, ein Überdenken des Patentrechtes und des Urheberrechtes, mehr Transparenz in Politik und Wirtschaft, und Open Access auf ihre Fahne.
Gerade in Sachen des Urheberrechts erleben wir im Unterhaltungsbereich immer mehr Vorstöße Kopierschutzmechanismen und Digital Rights Mechanismen (DRM) direkt oder durch die Hintertür vorgesetzt zu bekommen. Es ist verständlich, dass es im Interesse des Rechteinhabers ist, seine Ware zu schützen, aber wie weit darf dort unkontrolliert vorgegangen werden? (-horn-)
"Verständlich aus menschlicher Sicht ist so manches, auch viele illegale Dinge, wie das Aufteilen der Welt nach 'Region Codes', das verstößt aber im Grunde genommen gegen deutsches Recht, zumindest gegen Grundsätze, wie den Erschöpfungsgrundsatz. Und daran sehen wir auch ein wesentliches Problem:die Welt ist globalisiert, aber das Recht gilt größtenteils national unterschiedlich. Das machen sich die großen Konzerne zu Nutze und wollen es den Bürgern, die in ihren Augen bloß Konsumenten sind, im Gegenzug natürlich nicht zugestehen. Dagegen muss man sich natürlich wehren.
Das DRM sehe ich eigentlich schon im Sterben begriffen, die großen deutschen Musikverkaufsportale im Netz haben meines Wissens seit April auf DRM verzichtet.
Vor einigen Tagen erst kam eine Studie an der Cambridge University zu dem Ergebnis, dass DRM aus gewöhnlichen Nutzern verstärkt Piraten macht."
(j.seipenbusch)
4. Auf dem DVD Nachfolgerformat "Blu-ray Disc" sind gleich zwei Arten von Kopierschutzsystemen integriert und im schlimmsten Falle können bestimmte Abspielgeräte und Abspielsoftware durch Blacksists vom Abspielen des Filmes gehindert werden. Wie stehen Sie zu diesem doch recht tief in das private Nutungsverhältnis des Konsumenten eindringende Verhalten? (-horn-)
"Dies lehnen wir natürlich rundum ab, in unserem Grundsatzprogramm steht bereits unmißverständlich, dass Massnahmen, die als Nebeneffekt auch das Verhindern von rechtmäßigen Nutzungsarten haben, nicht zulässig sein dürfen. Damit umgehen die Firmen ja auch legale Nutzungsmöglichkeiten des Materials, das sie einem verkaufen. Man bekommt sozusagen ein defektes Produkt geliefert. Ich kann nur jedem Konsumenten raten: kauft kein DRM. Was DRM-geschützt ist, sollte man sich besser nur herunterladen, anstatt es zu kaufen. Hier muss der Konsument ein klares Signal geben."
(j.seipenbusch)
5. Die informationelle Selbstbestimmung ist jedem deutschen Bundesbürger rechtlich garantiert, aber wie lässt sich das in Einklang mit dem Wunsch der Contentindustrie eine Adressierbarkeit der Kunden beim Fernsehempfang (z.B. durch Kabelrückkanal, Internetfersehen über VDSL, und der Grundverschlüsselung von allen Sendern) und anderen digitalen Medien zu erreichen?
Die Adressierbarkeit soll ja nicht nur dem Abgleich von Lizenzrechten dienen, ob der Benutzer dazu berechtigt ist zu konsumieren, sondern auch um sein Konsumverhalten aufzuzeichnen, zu analysieren und passende Werbung anzubieten. (-horn-)
"Nun, die informationelle Selbstbestimmung ist in Deutschland bei weitem noch nicht auf dem Niveau gewährleistet, wie das nötig wäre. Dieses Recht ist genauso wie die Privatsphäre insgesamt sowohl vom Staat als auch von der Wirtschaft stark bedroht. Marketingbegehrlichkeiten sind nur eines der Probleme – leider scheint man sich ja bei der Datenschutznovelle im Bundestag gerade mal wieder dem Lobbydruck nicht widersetzen zu können.
Der Wandel vom Rundfunk zum individuellen Abruf von Informationen ist eines der Beispiele, warum der technikbedingte Wandel in der Gesellschaft neue Regelungen dringend benötigt. So gesehen muss es beispielsweise einfach ein Verbot der Nutzung von Daten, die bei solchen Vorgängen anfallen, geben, das auch nicht beim Abschluss des Nutzungsvertrags automatisch aushebelbar ist. Wir benötigen hier einfach klare und strenge Datenschutzvorschriften mit hohen Strafzahlungen für Verstöße. Nur so wird der Datenschutz auch wirtschaftlich berücksichtigt werden."
(j.seipenbusch)
6. Wenn man sich seine Quelle für Informationen frei wählen können soll, in wie fern macht es da noch Sinn, dass ein Vermieter seinen Mietern vorschreiben kann, das Fernsehsignal nur durch das im Haus vorverlegte Kabelsystem und dadurch meistens durch den vorvereinbarten Kabelnetzanbeiter zu beziehen? Die Anzahl an Programmen ist im Kabelnetz oft geringer als über Satellit, der Ausbau zum Digitalempfang läuft schleppend und durch DVB-T wird die Auswahl im Haus oft auch nicht größer. Wenn man von Fällen wie Denkmalschutz und Fasadenoptik absieht, was verhält es sich dann mit der Wahlfreiheit der Informationsquelle? (-horn-)
"Das Recht bewegt sich mitunter recht langsam, speziell in nicht direkt betroffenen Gebieten. Schon heute kann meines Wissens ein Vermieter aber nicht wirklich verhindern, dass sich ein Mieter über eine Satellitenschüssel versorgt. Und ich bin zuversichtlich, dass sich dies irgendwann auch in den entsprechenden Gesetzen und Regelungen angemessen niederschlägt."
(j.seipenbusch)
7. Ein Grundpfeiler der Europäischen Gemeinschaft ist ja der freier Warenverkehr in Europa. Wieso kann dann der freie Fernsehempfang erschwert werden und der Konsument dann z.B. nicht auf legalem Wege ein Pay-TV Angebot aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat hier rechtmässig erstehen? Natürlich sind da lizenzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, aber logisch bleibt dieses dennoch nicht.
Es bleibt ja nicht nur bei der Abschottung der herkömmlichen Fernsehmärkte innerhalb Europas, sondern Videoportale wie YouTube oder das Videoportal des US-Fernsehsenders CBS haben eine IP-Abfrage, aus welchem IP-Bereich sich der User einloggt und es wird dann daran geprüft, ob er diesen Service dann nutzen darf. Diese Anbieter finanzieren sich mit Werbung, aber gerade weltweit agierenden Konzernen kann es doch egal sein, ob die Werbung nun nur in einem oder in allen Ländern Weltweit gesehen werden kann. (-horn-)
"Ja, dies ist der aktuell beobachtbare Effekt der sog. Regionalisierung des Internets. Dies ist eine Reaktion auf das bereits angesprochene Problem, dass die national unterschiedlichen rechtlichen Regelungen für das Internet natürlich bei fehlender internationaler Einigung praktisch teilweise umgangen werden können. Daraus leiten einige Leute ab, man müsste eine Art nationales Internet machen, weil man das dann nach ihrer Meinung gut national Regulieren könnte.
Das ist natürlich Unfug und wird sich meiner Meinung nach bald erledigt haben, schliesslich wollen wir ja hier keine chinesischen Verhältnisse.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der globalen Informationsgesellschaft werden uns aber sicher noch einige Zeit beschäftigen und womöglich auch noch einige Absurditäten bescheren, bis es zu tragfähigen Lösungen kommt."
(j.seipenbusch)
8. Als Alternative zu DRM gibt es Wasserzeichen in Dateien, die sensible und persönliche Daten zum Kauf beinhalten können, von denen der Käufer oft nichts weiß. Wenn nun davon eine Privatkopie angefertigt wird und diese versehentlich in den Umlauf kommen sollte und es darauf zu einer Anklage kommen sollte, welche Rechte hat der angeklagte dann? (-horn-)
"Dies ist eine spannende Frage und auch bereits Thema aktueller juristischer Diskussionen. Wenn mir beispielsweise mein Laptop geklaut wird und da war eine solche Datei drauf, dann bin ich natürlich nicht dafür verantwortlich, wenn die anschliessend verbreitet wird. Einige Gerichte sind insofern schon dafür sensibilisiert dafür, dass ein Wasserzeichen nur ein Indiz ist und kein Beweis. Allerings gerät man u.U. in Erklärungsnot, wenn es soweit kommt. Zudem sind Recht haben und Recht bekommen ja bekanntermaßen ganz unterschiedliche Dinge. Aber mit einem versierten Anwalt an der Seite wird man in dem geschilderten Fall ziemlich sicher nicht nur aufgrund diese einen Indizes in große Nöte kommen."
(j.seipenbusch)
9. Im weitesten Sinne gehört auch proprietäre Software im Heimgebrauch zum freien Warenverkehr und sie sprechen sich auch gegen diese aus. Im Kabelnetzbereich und generell im Pay-TV können die Anbieter bestimmen, welche Hardware der Zuschauer zu nutzen hat. Dieses schränkt die Wahlfreiheit im Hardwarebereich öfters ein oder wenn man innerhalb Deutschlands umzieht kann eventuell die vorher teuer gekaufte Settop-Box nicht mehr beim neuen Anbieter verwendet werden und ein Neukauf steht an. Wie könnte man Anbieter zu mehr Umgang mit etablierten Standards bewegen? (-horn-)
"Wir sprechen uns nicht generell gegen proprietäre Software aus, schliesslich wollen wir einen nach Möglichkeit freien Markt. Allerdings denken wir, dass in öffentlichen Verwaltungen u.ä. kein Platz ist für proprietäre Datei-Formate(!) oder proprietäre Software sofern sie die Transparenz der Verwaltung gegenüber dem Bürger einschränkt. Letztlich ist Software dort das, was früher z.B. Dienstanweisung oder Aktenplan hieß und das muss offengelegt werden. Darüberhinaus lehnen wir eine Sonderstellung von Software im Urheberrecht und Patente auf Software generell ab. Dies kann man verstehen, wenn man über den Charakter von Software eingehender nachdenkt.
Das Problem von Settop-Boxen u.ä. ist aus meiner Sicht nur mit definierten und ggf. standardisierten Schnittstellen zu lösen. Solange die technische Entwicklung aber schneller ist als es Standardisierung oder gesetzliche Regelungen seien können, muss man wohl darauf hoffen, dass es Hardwarehersteller gibt, die die Marktnische nutzen, die sich durch programmierbare Firmware bietet."
(j.seipenbusch)
10. Ich selber komme vom sogenanntem "platten Land" und ich kann schon froh sein, wenn mir mein Anbieter Internet mit 6Mbit/s anbieten kann, aber mir dann nur 3Mbit/s garantieren will. Der Ausbau von schnellerem Internet steht eigentlich immer auf den Agendas der Regierung und soll nun durch die Konjunkturmaßnahmen weiter verstärkt werden. Was man aber wieder mitbekommt ist, dass diese Erweiterungsmaßnahmane gerade wieder in den Ballungszentren und Großstädten angefangen werden und sich dann ganz am Ende wieder auf dem Land wieder auswirken werden. Wie sollte dieser Ausbau Ihrer Meinung nach angegangen werden, damit es dort zu keiner Zweiklassengesellschaftkommt und die weissen Internetflecken von den Landkarten verschwinden? (-horn-)
"Ich denke, dass wir darüber nachdenken sollten, ob nicht von öffentlicher Seite die Infrastrukturen geschaffen und dann an die Diensteanbieter vermietet werden sollten. Es gibt solche Tendenzen bereits, z.B. legt die Stadt Wien Glasfaser in Wohnungen. Es ist unvernünftig, den Konzernen die Gewinne in den Ballungszentren zuzugestehen ohne sie bei der Flächenversorgung ausreichend in die Pflicht zu nehmen."
(j.seipenbusch)
11. Sie wollen das Thema Kulturflatrate, also eine Art Pauschalbeitrag für das Laden von Filmen, Musik und anderen Medien aus dem Internet beim Buchen einer Internetverbindung, wieder in den Fokus der Gespräche bringen, da es eine Lösung für das illegale Herunterladen eben dieser Medien sein könnte. Zusätzlich wäre dann die pauschale kriminalisierung eigentlich aller Internetuser beseitigt, teure und oft Wirkungslose Schutzmechanismen müssten nicht eingesetzt werden, Gerichte würden durch Klagefluten der Contentindustrie entlasten werden und und und...
Könnten Sie Ihren Weg ein wenig erörtern, denn Pauschalabgaben haben immer einen Faden beigeschmack bei Nutzern, die gerade im Netz dieses nicht machen wollen, aber dennoch dafür bezahlen müssten. Außerdem wollen viele Firmen der Filmbranche von der Kulturflaterate nichts wissen, weil sie um Ihre aktuellen Geschäftsmodelle bangen. (-horn-)
"Wir in der Piratenpartei sind mehrheitlich gegen eine Kulturflatrate, obwohl uns das öfters fälschlicherweise zugerechnet wird. Die Gründe sind ganz einfach: wir wollen keine staatlich institutionalisierte Bezahlung von Künstlern – ich meine, wer braucht denn bitte schön einen Quasibeamten, der Romane schreibt? Zudem gilt die Weisheit des schwedischen Piratenbüros: „Copyright ist keine mystische Kraft, die Einkommen für Künstler erzeugt.“
Und eine solche Kraft wollen wir auch nicht aus Abgaben der Bürger simulieren.
Darüberhinaus ist sie nicht nötig. Es wird entgegen allen Unkenrufen auch in der Zukunft möglich sein, als Kreativer Geld zu verdienen, nur eben möglicherweise mit anderen Geschäftsmodellen als in der Vergangenheit. Aber dieser Wandel trifft auch andere Branchen.
Ein weiterer Aspekt ist der, dass eine Kulturflatrate auch die Gefahr bergen kann, dass jegliche Mediennutzung protokolliert wird – der kulturelle Überwachungsstaat sozusagen."
(j.seipenbusch)
12. Sollte es zu keiner Lösung der Pauschalkriminalisierung kommen und es ähnliche Gesetzte in anderen EU-Ländern geben, wie es aktuell in Frankreich mit dem "Hadopi Gesetzt" geschah, bei dem nach dreimaligem Verstoss das Internet des Haushaltes gekappt werden kann und die Person dann auch von anderen Anbietern kein Internet mehr buchen kann, wie soll das mit Plänen der Bundesregierung im Einklang sein, dass immer mehr Amtsgänge nur noch über das Internet zu tätigen sein sollen? Wenn irgendwann das Wählen über das Internet möglich sein soll, dann kann das doch keinem verwehrt werden. (-horn-)
"Ja, diese Frage sollten Sie den Regierungsparteien stellen. Ich zitiere hier mal Volker Grassmuck im Tagesspiegel: “Es ist ein Aberwitz. Dass in einer Gesellschaft, die ihre komplette Kommunikations- und Informationsinfrastruktur auf das Internet umgestellt hat, jemand ernsthaft fordern kann, Bürger von der Internetnutzung auszuschließen – das hätte ich nie für möglich gehalten.”"
(j.seipenbusch)
13. Sollte sich keine Kulturflatrate einführen lassen, wie könnten neue Geschäftsmodelle für die Film- und Musikindustrie aussehen? (-horn-)
"Letztlich müssen diese Geschäftsmodelle von den Unternehmen gefunden werden. Es ist bereits heute in einschlägigen Kreisen kein Geheimnis mehr, dass man die Leute mehr einbeziehen muss, dass man Kunden einbeziehen muss, um im Internet Geld zu verdienen. Es gibt zum Beispiel in den USA eine Plattform, die um eine bekannte Fernsehserie aufgebaut wurde, wo der Sender nicht primär am Verkauf des TV-Materials sondern im Umfeld der Fans Geld verdient.
Aber ich vertraue da auf die Findigkeit der Marktteilnehmer, schliesslich ist es doch gut, dass nicht die politischen Parteien die Geschäftsmodelle vorgeben."
(j.seipenbusch)
14. Welche Chancen bietet die aktuelle Wirtschaftskrise für die Piratenpartei und auch für die von Ihren Zielen betroffene Bereiche? (-horn-)
"Die Wirtschaftskrise hilft kurioserweise am meisten denen, die sie verursacht haben, das ist sehr bedauerlich. Dazu hat sie das Potential, dass die von ihr existenziell betroffenen Menschen aus Verunsicherung oder Wut das gesamte System der sozialen Marktwirtschaft in Frage stellen. Das ist aus meiner Sicht sehr unglücklich und auch nicht gerechtfertigt. Dass jedes System auch mißbraucht werden kann, haben wir ja in der DDR gesehen. Es ist unsere Aufgabe, unser tragfähiges System permanent gegen Mißbrauch zu verteidigen und da ist ganz klar unsere Antwort: Transparenz. Nur Transparenz des staatlichen Handelns kann Vorteilsnahme u.ä. wirksam verhindern. Wir haben beim Siemensskandal gesehen, wie weit unser Weg in Deutschland da noch ist."
(j.seipenbusch)
15. Soll sich Politik in den Markt einmischen? Der terrestrisch analoge Empfang wurde vorgeschrieben und müsste Mittlerweile in ganz Deutschland umgesetzt worden sein. Beim Kabel- und Satempfang ist dieses immernoch nicht komplett digitalisiert. Sollte diesen Bereichen ebenfalls eine verbindliche Zeitfrist gesetzt werden, damit endgültig von analog auf digital gewechselt werden muss und die Frequenzen für mehr Programme oder gänzlich andere Dinge nutzbar gemacht werden können?
Der Wechsel auf DVB-T kam bei uns so früh, dass nun Länder wie England und Frankreich verbesserte Versionen nutzen, über die sogar HDTV-Sender ausgestrahlt werden können, und die ersten Länder schon mit einer Einführung des Nachfolgers DVB-T2 für nächstes Jahr Liebäugeln. Hat die Politik nun für eine zu frühe Einführung von DVB-T gesorgt, dass wir nun das Nachsehen haben, oder haben wir dann wenigstens schon länger DVB-T gehabt und nun die Chance direkt auf DVB-T2 zu wechseln, wofür der Zuschauer aber wieder neue Anschaffungen tätigen muss. Nicht jeder Haushalt will sich in kurzer Zeit neue Hardware kaufen müssen. Kann die Poltik also weise, aber auch langfristig bei solchen Entscheidungen der Wirtschaft Einfluss haben und sollte Sie es? (-horn-)
"Einerseits muss die Politik auf jeden Fall die Grenzen des Marktes ziehen und auch für gute Regeln sorgen, das würde ich nicht als Einmischung verstehen. Der andere Aspekt ist hier die Grundversorgung auch mit öffentlichem Rundfunk. Solange die Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht verhindert, dass private Anbieter mit besserer Technologie arbeiten können – und eine solche Verhinderung sehe ich hier nicht – dreht sich die Diskussion ja nur darum, welche Art von Infrastruktur von öffentlicher Seite überhaupt angeboten oder errichtet werden sollte. Natürlich kann man nicht verhindern, dass bestimmte Techniken schnell veralten, aber man kann möglichst clever vorgehen, um nicht zu lange auf alten Techniken hängenzubleiben. DVB-T sehe ich als durchweg positive Sache. Die Frage der kurzlebigen Hardware sollte allerdings tatsächlich bei solchen Projekten stärker berücksichtigt werden."
(j.seipenbusch)
16. Sie setzen sich auch gegen eine absichtliche Verknappung von digitalen Gütern ein. Im Bereich der Computespiele wird es den Kunden nun erschwert die erworbenen Spiele nachher wieder zu verkaufen, weil die Spiele online auf den Namen des Kunden registriert werden müssen und die umregistrierung auf einen neuen Kunden nicht, oder nur gegen eine Gebühr möglich ist.
Ähnlich verhält es sich bei anderen Medien, die auf einen DRM-Server angewiesen sind, oder für die es eine Blacklist gibt. Wenn der DRM-Server nicht mehr zu erreichen ist oder der Service eingestellt wurde, dann können die Dateien zu hause mit diesen Servern keine Verbindung mehr aufnehmen und lassen sich so nicht mehr nutzen, oder auch wenn die Blacklist der Datei einfach verbietet abgespielt zu werden, schränkt es den Gebrauch eben dieser erworbenen Güter erheblich ein.
Entgleitet das Verhältnis zwischen Kosnument/Bedienfreundlichkeit und Anbieter/Rechtewahrung nicht eindeutig aus dem Gleichgewicht? (-horn-)
"DRM ist in der Tat geeignet das Gleichgewicht völlig zu zerstören, deshalb wehren wir uns ja auch energisch dagegen. Ich hoffe, dass wir bald dahinkommen, dass auch mehr und mehr Politiker verstehen, warum DRM keine gute Idee und insbesondere keine Lösung ist. Bei Computerspielen gibt es ja die Entwicklung zu den Online-Spielen, seien sie MMORPGs oder andere. Dort muss aus meiner Sicht sichergestellt werden, dass auch Spiele genauso weiterverkauft werden können wie andere erworbene Güter. Auf dem Gebiet der Software allgemein ist dies zwar schon teilweise aber leider noch nicht komplett entschieden und die Softwareanbieter lassen sich immer neue Dinge einfallen, um dies zu erschweren oder zu verhindern. Dort muss der Gesetzgeber irgendwann einmal ein deutliches Machtwort sprechen, sonst wird es zu einer schleichenden Durchsetzung der amerikanischen Lizenzidee vom Softwarekauf in Europa kommen."
(j.seipenbusch)
17. Zum Thema Gleichgewicht passt auch, dass Hard- und Softwareproduzenten oft versuchen etwas einzuführen, dass auf dem ersten Blick ein paar Vorteile für den Konsumenten hat, aber viel mehr Vorteile für den Anbeiter selbst. Sollte der Markt es einfach regeln, so dass diese für den Konsumenten dann eher negativen Produkte vom Markt verschwinden, oder sollte es da Grenzen geben? Als Beispiel wären da DRM-Systeme zu nennen. DRM erlaubt zwar Video-on-Demand und somit auch den Leih von Medien, aber es kann auch die freie Nutzung des geliehen Mediums bis zum Leihende und und damit auch den Kunden einschränken. (-horn-)
"Techniken, die legale Nutzungsmöglichkeiten einschränken, sind aus meiner Sicht nicht zulässig, dies wollen wir ja auch unmißverständlich gesetzlich regeln. Dort kann man den Markt auch deswegen nicht alleine lassen, weil dabei Parteien betroffen sind, die gar keine direkten Marktteilnehmer sind. Das Problem der 'verwaisten Werke', der Archivierung oder auch alleine die Nutzung zu Zwecken von Bildung und Forschung sind da Grund genug.
Man sollte aber das Streaming nicht mit DRM in einen Topf werfen. Den Unterschied zwischen einer Aufführung und einem Kauf kann man m.E. problemlos beibehalten, ohne DRM eim eigentlichen Sinne zuzulassen."
(j.seipenbusch)
18. Da wir schon beim Thema Spiele sind. Wie sehen Sie die aktuellen Debatten und Reaktionen zum Thema Gewalt in Spielen? In Deutschland haben wir mit Abstand das stärkste Jugendschutzgesetzt in Europa und dennoch soll es weiter veschärft werden und Spiele mit Gewaltanteilen verboten werden. Bei vielen Politikern ist da das Modewort "Killerspiel", für das es eigentlich keine genaue Erklärung gibt und damit kein Fachwort ist, häufig synonym für alles mit Gewalt in Spielen im Gebrauch. Jugendschutz ist ernstzunehmen und steht außer Frage, aber wo fängt die Debatte an und wo sollte sie aufhören? (-horn-)
"Dazu kann ich mich nur selbst zitieren:"Erwachsene Bürger unseres Staates sind frei in ihrer Entscheidung, mit welchen Spielen sie ihre Freizeit verbringen, solange es die Freiheit anderer Bürger nicht einschränkt. Die hauptsächlich von Seiten der CDU und CSU, aber in Karlsruhe auch von Teilen der GRÜNEN geforderte Diskriminierung harmloser Freizeitvergnügen nimmt inzwischen Züge von ideologisch geprägter Hysterie an. Von Jugendschutz bis Amoklauf, virtuell oder real wird alles in einen Topf geworfen und mit dem Begriff 'Killerspiele' werden große Teile auch der erwachsenen Bevölkerung verunglimpft. Tatsächlich wird von diesen Menschen und durch diese Spiele niemand gefährdet oder getötet. Wir PIRATEN werden uns für die Interessen dieser Spieler einsetzen und gerade deshalb auch ein Auge auf den Jugendschutz haben, der nicht für Einschnitte in die Freiheiten Erwachsener mißbraucht werden darf. Wir benötigen weder den 'Big Brother' noch die staatliche 'Supernanny'." "
(j.seipenbusch)
19. Ich möchte Ihnen noch gerne eine eher private Frage stellen, die Sie mir auch nicht zwingend zu beantworten brauchen. Sehen Sie Fernsehprogramm in HDTV oder haben Sie einen Blu-ray Player und Film? (-horn-)
"Ich besitze bisher keinen Blu-Ray Player und wenn ich HDTV oder DVDs schaue, findet das meist bei filmbegeisterten Freunden statt. Mein Herz schlägt eher für die Computerspiele."
(j.seipenbusch)